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Schriftlicher Prüfungsteil
Anhand von Arztnotizen verfasst die Kandidatin oder der Kandidat eine Kurzdokumentation.
Im Anschluss sind 10 Fachbegriffe und/oder medizinische Abkürzungen aus dem medizinischen Bereich in patientengerechte Sprache zu übersetzen.
Dauer: 40 Minuten
Gegenstand ist insbesondere:
- die strukturierte und verständliche Dokumentation medizinischer Inhalte,
- die korrekte Übertragung fachsprachlicher Begriffe in allgemeinverständliche Sprache,
- die sichere schriftsprachliche Ausdrucksfähigkeit.
Mündlicher Prüfungsteil
Der mündliche Prüfungsteil besteht aus drei Teilbereichen:
Anamnesegespräch
Die Kandidatin oder der Kandidat führt mit einem Mitglied der Prüfungskommission ein Anamnesegespräch und fertigt hierbei Notizen an. Ein standardisierter Anamnesebogen darf nicht verwendet werden.
Im Anschluss erläutert die Kandidatin oder der Kandidat:
- die Verdachtsdiagnosen,
- sowie den weiteren Ablauf der diagnostischen Maßnahmen.
Patientenvorstellung / Fachgespräch
Die Kandidatin oder der Kandidat stellt den Fall der Prüfungskommission strukturiert vor und beantwortet Rückfragen.
Besonderes Augenmerk liegt auf:
- der korrekten Verwendung der medizinischen Fachsprache,
- der logischen und strukturierten Fallpräsentation,
- der Fähigkeit zur fachlichen Argumentation.
Aufklärungsgespräch
Die Kandidatin oder der Kandidat führt ein Aufklärungsgespräch mit einem Mitglied der Prüfungskommission über eine geplante Untersuchungsmethode.
Inhaltlich umfasst dies insbesondere:
- Ablauf der Untersuchung,
- Risiken und mögliche Komplikationen,
- Vor- und Nachbereitung,
- zu erwartende Ergebnisse.
Dabei ist auf eine konsequent patientengerechte Sprache zu achten.
Gesamtdauer des mündlichen Prüfungsteils: 60 Minuten
